2.2.7 Einschreibung der Studierenden in den Prüfungskurs

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Die Einschreibung der Studierenden in den Prüfungskurs erfolgt nach der Prüfungsanmeldung manuell. Es gibt keine Schnittstelle zwischen QIS und exam.th-luebeck.de. Die einzelnen Schritte werden persönlich mit Ihnen besprochen.  
Die Einschreibung der Studierenden in den Prüfungskurs erfolgt manuell nach der Prüfungsanmeldung. Es gibt derzeit keine Schnittstelle zwischen QIS und exam.th-luebeck.de. Die einzelnen Schritte werden persönlich mit Ihnen besprochen.  


Sind die Studierenden in den Prüfungskurs eingeschrieben, so können diese bereits den Abschnitt "Allgemeines" und "Klausur" sehen, jedoch kann die Klausur noch nicht gestartet werden.
Sind die Studierenden in den Prüfungskurs eingeschrieben, so können sie bereits den Abschnitt "Allgemeines" und "Klausur" sehen, jedoch kann die Klausur noch nicht gestartet werden.


Bitte stellen Sie sicher, dass alle Studierenden sich über QIS angemelden und tragen Sie Studierende, die sich aus bestimmten Gründen nicht über QIS angemeldet haben, selbst in den Prüfungskurs ein. Sie haben entsprechende Rechte.
Bitte stellen Sie sicher, dass sich alle Studierenden über QIS angemeldet haben. Studierende, die sich aus bestimmten Gründen nicht über QIS anmelden konnten, können von Ihnen manuell eingeschrieben werden. Hierfür haben Sie die entsprechenden Rechte.

Aktuelle Version vom 19. August 2025, 12:05 Uhr

Die Einschreibung der Studierenden in den Prüfungskurs erfolgt manuell nach der Prüfungsanmeldung. Es gibt derzeit keine Schnittstelle zwischen QIS und exam.th-luebeck.de. Die einzelnen Schritte werden persönlich mit Ihnen besprochen.

Sind die Studierenden in den Prüfungskurs eingeschrieben, so können sie bereits den Abschnitt "Allgemeines" und "Klausur" sehen, jedoch kann die Klausur noch nicht gestartet werden.

Bitte stellen Sie sicher, dass sich alle Studierenden über QIS angemeldet haben. Studierende, die sich aus bestimmten Gründen nicht über QIS anmelden konnten, können von Ihnen manuell eingeschrieben werden. Hierfür haben Sie die entsprechenden Rechte.