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Dies ist eine | Werden MC-Fragen so gestellt, dass immer nur eine Antwortoption richtig ist und wird dies in der Aufgabenstellung klar kommuniziert, ist die Bewertung unstrittig: Es gibt entweder einen Punkt, wenn die richtige Antwort gewählt wurde oder 0 Punkte, wenn eine falsche Antwort gewählt wurde. Technisch ist das so umzusetzen, dass nur eine Antwort auswählbar ist, beispielweise mit dem Fragetyp "Multiple Choice" in Kombination mit "Nur eine Antwort erlauben". | ||
Bei Aufgaben mit Mehrfachantworten, von denen mehrere richtig sind, ist dagegen Folgendes zu beachten: | |||
<loop_area type="notice">'''Strafpunkte (Maluspunkte):''' Die Vergabe von Strafpunkten für falsche Antworten ist laut gängiger Rechtsprechung nicht zulässig, da dies eine unverhältnismäßige Sanktion darstelle und den Grundsatz der Chancengleichheit verletzen könne. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Prüflinge durch die Angst vor Punktverlust davon abgehalten werden könnten, ihr Wissen vollständig darzulegen.</loop_area> | |||
Vergibt man bei Aufgaben mit Mehrfachantworten allerdings keine Strafpunkte für falsche Antworten, lohnt sich häufig das reine Raten oder das systematische Ankreuzen aller Antwortoptionen. Auch das ist zu vermeiden. Aufgaben mit Mehrfachantworten, bei denen korrekte Antwortoptionen mit Teilpunkten und falsche mit negativen Teilpunkten versehen werden, ist daher nicht empfehlenswert. | |||
Dagegen wird eine klare Zuordnung von Punkten nur bei vollständig korrekten Antworten ("Alles-oder-Nichts-Prinzip") in der Rechtspraxis nicht beanstandet. Allerdings läuft das auf eine strenge Bewertung hinaus, die z. B. Prüflingen mit wenig wissen, so gut wie keine Chance gibt und Flüchtigkeitsfehler übermäßig bestraft. Daher sollte nicht die gesamte Klausur auf solchen Fragen aufbauen, um eine mögliche Verzerrung der Ergebnisse zu vermeiden. Schließlich kommt es auf den individuellen Fall der Fragenkonstruktion an, wann nur eine exakte Kombination von bestimmten richtigen Antwortoptionen tatsächlich belegen kann, dass fachspezifische Konzepte verstanden werden oder eben nicht. | |||
Unabhängig vom gewählten Modell muss das Bewertungsverfahren den Prüflingen vor der Prüfung klar und verständlich kommuniziert werden. Die Studierenden sollten genau wissen, wie ihre Antworten bewertet werden und welche Konsequenzen falsche oder fehlende Antworten haben. | |||
Schließlich bestehen auch Anforderungen an die Qualitätssicherung: | |||
=== Qualitätssicherung === | |||
'''Vorab-Testung der Fragen:''' MC-Fragen sollten vor dem Einsatz in der Prüfung auf Verständlichkeit und Fairness getestet werden (z. B. durch Probanden oder Fachkolleg*innen). | |||
'''Regelmäßige Überprüfung:''' Die Fragen und das Bewertungssystem sollten regelmäßig evaluiert und angepasst werden, um sicherzustellen, dass sie aktuellen Standards und rechtlichen Vorgaben entsprechen. | |||
'''Dokumentation:''' Die Erstellung und Bewertung der Fragen muss ausreichend dokumentiert werden, um eine spätere Überprüfung zu ermöglichen. |
Werden MC-Fragen so gestellt, dass immer nur eine Antwortoption richtig ist und wird dies in der Aufgabenstellung klar kommuniziert, ist die Bewertung unstrittig: Es gibt entweder einen Punkt, wenn die richtige Antwort gewählt wurde oder 0 Punkte, wenn eine falsche Antwort gewählt wurde. Technisch ist das so umzusetzen, dass nur eine Antwort auswählbar ist, beispielweise mit dem Fragetyp "Multiple Choice" in Kombination mit "Nur eine Antwort erlauben".
Bei Aufgaben mit Mehrfachantworten, von denen mehrere richtig sind, ist dagegen Folgendes zu beachten:
Strafpunkte (Maluspunkte): Die Vergabe von Strafpunkten für falsche Antworten ist laut gängiger Rechtsprechung nicht zulässig, da dies eine unverhältnismäßige Sanktion darstelle und den Grundsatz der Chancengleichheit verletzen könne. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Prüflinge durch die Angst vor Punktverlust davon abgehalten werden könnten, ihr Wissen vollständig darzulegen.
Vergibt man bei Aufgaben mit Mehrfachantworten allerdings keine Strafpunkte für falsche Antworten, lohnt sich häufig das reine Raten oder das systematische Ankreuzen aller Antwortoptionen. Auch das ist zu vermeiden. Aufgaben mit Mehrfachantworten, bei denen korrekte Antwortoptionen mit Teilpunkten und falsche mit negativen Teilpunkten versehen werden, ist daher nicht empfehlenswert.
Dagegen wird eine klare Zuordnung von Punkten nur bei vollständig korrekten Antworten ("Alles-oder-Nichts-Prinzip") in der Rechtspraxis nicht beanstandet. Allerdings läuft das auf eine strenge Bewertung hinaus, die z. B. Prüflingen mit wenig wissen, so gut wie keine Chance gibt und Flüchtigkeitsfehler übermäßig bestraft. Daher sollte nicht die gesamte Klausur auf solchen Fragen aufbauen, um eine mögliche Verzerrung der Ergebnisse zu vermeiden. Schließlich kommt es auf den individuellen Fall der Fragenkonstruktion an, wann nur eine exakte Kombination von bestimmten richtigen Antwortoptionen tatsächlich belegen kann, dass fachspezifische Konzepte verstanden werden oder eben nicht.
Unabhängig vom gewählten Modell muss das Bewertungsverfahren den Prüflingen vor der Prüfung klar und verständlich kommuniziert werden. Die Studierenden sollten genau wissen, wie ihre Antworten bewertet werden und welche Konsequenzen falsche oder fehlende Antworten haben.
Schließlich bestehen auch Anforderungen an die Qualitätssicherung:
Vorab-Testung der Fragen: MC-Fragen sollten vor dem Einsatz in der Prüfung auf Verständlichkeit und Fairness getestet werden (z. B. durch Probanden oder Fachkolleg*innen).
Regelmäßige Überprüfung: Die Fragen und das Bewertungssystem sollten regelmäßig evaluiert und angepasst werden, um sicherzustellen, dass sie aktuellen Standards und rechtlichen Vorgaben entsprechen.
Dokumentation: Die Erstellung und Bewertung der Fragen muss ausreichend dokumentiert werden, um eine spätere Überprüfung zu ermöglichen.
Erstellt von:
Zentrum Digitale Lehre
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