Ist eine Videoaufsicht geplant, sind einige Vorbereitungen zu treffen, u. a.:
Die Vorbereitung, Konfiguration und Durchführung der Klausur unter Videoaufsicht kann folgendermaßen erfolgen:
Alle an der Prüfung teilnehmenden Studierenden sind in einem Raum, je nach Gruppengröße auch auf mehrere Räume verteilt. Die Videoaufsicht findet, je nach Gruppengröße, in einem oder mehreren Räumen statt, wobei sich nicht mehr als 35 Personen im selben Raum befinden sollten. Bei größeren Gruppen sollte man mehrere BBB-Aufsichtsräume nutzen und die Studierenden gruppenweise auf die BBB-Räume verteilen, sodass pro Raum max. 35 Studierende anwesend sind. Hierfür werden dann auch mehrere Aufsichtspersonen mit separaten Clients (PC, Laptop mit sehr guter Internetverbindung) benötigt. Wichtig: Alle Aufsichtspersonen brauchen zwingend Moderatorrechte im BBB, in dem sie Aufsicht führen. Die Aufsichtspersonen sollten in ständigem Kontakt miteinander stehen (z. B. über den Matrix/Element-Chat, E-Mail, Telefon...).
Der Grund für die Empfehlung, große Gruppen aufzuteilen, ist zum einen die hohe Client-seitige Last auf Seiten der Aufsichtsperson, die entsteht, wenn sehr viele Webcam-Streams gleichzeitig übertragen werden, zum anderen das Problem, dass eine aufmerksame Aufsicht bei sehr großen Gruppen über den Bildschirm nur noch schwer möglich ist (s. Abb. 7.3).
Vorbereitend fügt man in dem Lernraum-Kurs, in dem die Prüfung stattfindet, eine BBB-Aktivität "Videoaufsicht Online-Klausur" o. ä. hinzu. Alternativ kann auch ein bereits bestehende BBB-Aktivität genutzt werden. Unter "Zugewiesene Rolle während der Live-Sitzung" wird die Standardeinstellung belassen (Teilnehmer/innen sind Zuschauer, "teacher" ist Moderator*in). Weitere Aufsichtspersonen, die nicht die Rolle "teacher" im Kurs innehaben, müssen ebenfalls mit der Rolle "Moderator*in" versehen werden.
Natürlich sollte auch alles andere für die Prüfung im Lernraum vorher sauber vorbereitet und konfiguriert werden (z. B. Aktivität "Test" oder "Aufgabe").
Studierende müssen rechtzeitig vorher darüber informiert werden, welche Ausstattung (z. B. Webcam, Mikro, Papier, Stift, Studierendenausweis zum Vorzeigen) sie benötigen und ob und welche Hilfsmittel erlaubt sind. Auch sollten weitere Eckpunkte geklärt werden, z. B. ob und unter welchen Umständen sie ihren Arbeitsplatz verlassen dürfen. Sollten einzelne Studierende keine Webcam haben, kann es sinnvoll sein, dass diese sich mit dem Smartphone im Lernraum und in BBB einloggen und die Kamera des Smartphones nutzen. Diese Option sollte vorher kommuniziert werden, um Missverständnisse zu vermeiden und den Studierenden die Möglichkeit zu geben, sich ein Stativ oder eine geeignete Ablage für das Smartphone vorzubereiten. Auch sollte kommuniziert werden, wie die Videoaufsicht gestaltet wird (z. B. wo die Webcam positioniert sein muss), wobei hier auf einen angemessenen Schutz von Persönlichkeitsrechten zu achten ist.
Die Studierenden sollten rechtzeitig die Möglichkeit haben, sich in BBB damit vertraut zu machen, wie sie ihre Webcam und ggf. ihr Mikro aktivieren. Hierfür kann z. B. eine BBB-Aktivität zum Üben rechtzeitig verfügbar gemacht werden.Am Tag der Prüfung sollte die Aufsichtsperson den Raum rechtzeitig öffnen und eine wichtige Einstellung vornehmen (geht nur in laufender Webkonferenz, nicht vorbereitend): Nach dem Starten der Webkonferenz klickt man in der Rolle Moderator*in auf das Rädchen neben der Teilnehmerliste und öffnet den Menüpunkt "Teilnehmerrechte einschränken".
Unter "Teilnehmerrechte einschränken" setzt man die Funktion "Webcams anderer Teilnehmer anzeigen" auf "gesperrt". So können die Teilnehmenden nur die Aufsichtsperson in der Rolle Moderator*in und sich selbst sehen, nicht aber sich gegenseitig.
Die Aufsichtsperson in der Rolle Moderator*in kann jedoch alle aktivierten Webcams gleichzeitig auf einem Bildschirm sehen.
Evtl. startet man die Videoaufsicht mit einer Identitätsprüfung bzw. Authentifizierung der teilnehmenden Studierenden. Dabei kann man die Studierenden auffordern, Ihren Studierendenausweis oder ein anderes geeignetes Ausweisdokument in die Kamera zu halten (ggf. nach Aufrufen von Einzelpersonen oder Kleingruppen in alphabetischer Reihenfolge).
Die Aufsichtsperson kontrolliert alle Studierenden der Reihe nach und dokumentiert die Kontrolle z. B. auf einer Liste. Screenshots dürfen dabei nicht angefertigt werden, eine Aufzeichnung ist nicht zulässig.
Der Ablauf und Varianten der Identitätsprüfung werden nochmal im Kapitel Identitätsprüfung genauer beschrieben.
Sobald die Bearbeitungszeit startet, sollten Störungen im Ablauf der Prüfung auf ein Minimum begrenzt sein, um ein konzentriertes Arbeiten zu ermöglichen. Ggf. aktive Mikrofone sollten stumm geschaltet werden. Je nach Ansage, kann der Chat während der Arbeitsphase für wichtige Fragen genutzt werden, dabei dürfen natürlich keine Lösungen in den Chat geschrieben werden. Sollte das der Fall sein, kann die Aufsichtsperson in der Rolle Moderator*in jederzeit den Chatverlauf löschen.
Sollten es im Laufe der Bearbeitungszeit unvermeidbar sein, dass Gespräche mit Studierenden durchgeführt werden, sollte dies so gemacht werden, dass die Störung der Gruppe minimal ist. Ggf. kann der private Chat für Textnachrichten genutzt werden oder der/die betroffene Studierende kann in einen gesonderten Gruppenraum innerhalb von BBB eingeladen werden.Sollten die Studierenden mangels Webcam für die Videoaufsicht ihr Smartphone genutzt haben, benötigen sie das nun, um das Scannen der Lösungen durchzuführen. Die Videoaufsicht kann in dem Fall nach Ende der Bearbeitungszeit nicht weitergeführt werden.
Es sollte unbedingt gewährleistet werden, dass die Aufsichtspersonen oder Lehrenden über einen aktuellen, performanten Rechner und eine gute kabelgebundene Internetverbindung verfügen. Darüber hinaus sollten natürlich auch die Studierenden über eine ausreichende Internetverbindung verfügen.
Es gibt auch denkbare Varianten zur technischen Umsetzung einer Videoaufsicht:
Variante 1: Prüflinge in Einzelräumen (Lernraum-Gruppen + BBB im Modus getrennte Gruppen).
Eine Alternative ist es, jede(n) Studierende(n) einer Gruppe im Lernraum/Moodle zuzuordnen (zusätzlich ggf. alle Gruppen einer Gruppierung) und eine BBB-Aktivität im Gruppenmodus einzusetzen. Die Studierenden müssten dann in ihrem Raum mit aktivem Videostream und aktivem Mikro sitzen, wobei die Aufsichtsperson stichprobenartig die Räume kontrolliert und ggf. auch stichprobenartig das Teilen des Bildschirms einfordert (für das Teilen des Bildschirms benötigen die Studierenden die Rolle "Präsentator").
Die folgenden beiden Schritte müssen vorbereitend unternommen werden:
Im ersten Schritt erstellt man auf Kursebene Gruppen (s. Gruppen und Gruppierungen verwenden). Das Erstellen von Gruppen kann in einem separaten Prüfungskurs, in dem nur Studierende eingeschrieben sind, über "Gruppen automatisch anlegen" erfolgen. Wird im laufenden Semesterkurs geprüft, müsste man jede zu prüfende Person einer Gruppe und anschließend alle Gruppen mit Einzelpersonen einer Gruppierung zuordnen. Im zweiten Schritt fügt man eine BBB-Aktivität hinzu, die man in den Modus "getrennte Gruppen" setzt.
Studierende betreten dann zum Zeitpunkt der Prüfung einen exklusiven BBB-Raum, in dem sie allein sind und ihre Webcam und ihr Mikrofon starten können.
Lehrende führen stichprobenmäßige Kontrollen durch. Sie können in der Rolle "teacher" im Lernraum-Kurs aus einem Dropdown-Menü auswählen, welchen Raum sie kontrollieren möchten. Nach Ermessen kann auch dazu aufgefordert werden, dass Studierende ihren Bildschirms teilen. Hierfür ist eine gute Internetverbindung nötig.
Wir empfehlen zur besseren Übersichtlichkeit, dieses Vorgehen auf kleinere Kohorten zu beschränken.
Hinweis für diese Variante: Anders als im Falle eines BBB-Raums für alle, müssen hier die Teilnehmerrechte nicht eingeschränkt werden, da die Studierenden ohnehin alleine in ihrem Raum sind. Eine Identitätskontrolle/Authentifizierung kann bei dieser Variante im Rahmen der Videoaufsicht individuell vorgenommen werden, sollte dann aber vor Beginn der eigentlichen Bearbeitungszeit der Prüfung stattfinden. Sollte eine Plenumsphase gewünscht werden, in der alle Studierenden gemeinsam im Raum anwesend sind, muss hierfür eine gesonderten BBB-Aktivität eingerichtet werden, zu der alle Personen Zugang haben.
Variante 2: Prüflinge in BBB-Gruppenräumen.
Eine Nutzung von BBB-Gruppenräumen (ehemals Breakout-Räume) für die Videoaufsicht bei einer Online-Klausur wäre auch möglich, jedoch sind in Gruppenräumen automatisch alle Studierenden in der Rolle Moderator anwesend, können sich also gegenseitig sehen und haben weitere Rechte. Daher raten wir von dieser Variante eher ab.
Erstellt von:
Zentrum Digitale Lehre
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